Prepaid SIM: Das müssen Sie seit 01.07. beachten

4. Juli 2017 | 12:12 Uhr | Daniel Bock
Identitäts-Nachweis beim Kauf von Prepaid-Karten zur Eingrenzung von Kriminalität

Beim Einkaufen schnell eine SIM-Karte mitnehmen und lostelefonieren? Ab dem 1. Juli dieses Jahres geht das nicht mehr so einfach. Denn: Wer eine Prepaid-SIM kauft, muss bei der Aktivierung  der Karte seine Identität nachweisen. Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung anonyme Kommunikation erschweren – und damit Kriminalität und Terrorismus vorbeugen. Ich möchte Ihnen heute aufzeigen, was sich in diesem Zusammenhang für Sie als Verbraucher ändert.

Volle Kostenkontrolle, flexibler Einsatz, für Kinder geeigent und keine Vertragsbindung: Prepaid-Tarife sind nicht umsonst so beliebt. In Deutschland machen sie rund ein Drittel aller Mobilfunkanschlüsse aus. Auch ich als aetka-Fachhändler werde immer wieder  nach dem vertragsfreien Telefonieren und Surfen gefragt.

Bisher ging der Kauf einer Prepaid-SIM relativ schnell und unkompliziert vonstatten. Seit 1. Juli gibt es neue Anforderungen, weil Paragraph 111 des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz sieht vor, dass Sie sich als Käufer einer SIM-Karte mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum registrieren müssen.

Das allein ist nicht neu. Registrieren müssen Sie sich als  Kunde beim Kauf der Prepaid-Karte bereits seit 2004. Zuvor reichte dafür aber eine einfache Angabe von Name und Adresse. Mit der nun einsetzenden Ausweispflicht müssen Nutzer ein amtliches Dokument vorlegen, das beim Kauf der Karte entsprechend geprüft wird.

Sind Sie Nutzer einer älteren SIM-Karte, dann sind Sie  von der Regelung nicht betroffen. Wer seine Prepaid-Karte vor dem 1. Juli gekauft hat, muss seine Daten nicht nachträglich einreichen. Die vorhandenen Daten, die mit einer SIM-Karte assoziiert sind, werden nicht nachträglich überprüft.

Das neue Gesetz gegen Anonymität in Handynetzen

Wem gehören die SIM-Karten in Deutschland? Eine Antwort auf diese Frage ist gar nicht so leicht möglich, wie es vielleicht scheint. Stichproben der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass eine hohe Anzahl der Datensätze in den Kundendatenbanken lücken- oder fehlerhaft ist. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Nutzer sich häufig unter falscher Identität beim Mobilfunkanbieter registrieren. Und das ist ein echtes Problem: Wegen der Möglichkeit, Falschangaben zu machen, haben Kriminelle potenziell leichtes Spiel.

Inwiefern die neue Regelung zu einer Erleichterung für die Ermittlungsbehörden wird, bleibt abzuwarten.

Was gilt als ein Ausweisdokument?

Als Ausweisdokument gelten neben dem eigentlichen Ausweis auch der Reisepass, nicht jedoch der Führerschein. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, benötigt einen Aufenthaltstitel und Ankunftsnachweis. Unternehmen müssen einen Auszug aus dem Handels- und Genossenschaftsregister vorzeigen.

Konkret heißt es im TKG § 111:

„Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch

Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält […]
Vorlage eines Aufenthaltstitels,
Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis […].“

Wie kann man sich ausweisen?

Am einfachsten ist die Vorlage des Personalausweises beim Fachhändler. Bei mir und den mehr als 2.000 anderen aetka-Fachhändlern ist die Abwicklung der Verifizierung problemlos möglich. Als Nutzer können Sie sich beraten lassen – und Ihre neue Prepaid-Karte gleich vor Ort in den Shops aktivieren. Dazu werden zunächst die notwendigen Käuferdaten aufgenommen.

Medien-Station in Weimar

In unserem Shop in Weimar können Sie Ihre Prepaid-SIM problemlos aktivieren

Zusätzlich zur Vorlage des Ausweises sind auch Video-Ident und Post-Ident zugelassen. Diese werden vor allem im Online-Handel, aber auch von Supermärkten eingesetzt, da die Erfassung der Daten dort nicht ohne Weiteres vor Ort realisierbar ist.

Entscheiden Sie sich beispielsweise für das Video-Ident-Verfahren, werden die Ausweisdaten per Video-Anruf von einem Mitarbeiter des jeweiligen Dienstleisters kontrolliert. Hierfür wird ein Computer oder Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung sowie Mikrofon und Kamera benötigt. Entscheidet man sich für das Smartphone, muss die App des entsprechenden Dienstleisters zuvor heruntergeladen werden. In einem kurzen Video-Chat fotografiert ein Mitarbeiter den Nutzer sowie beide Seiten des Ausweises und überprüft die Übereinstimmung. Anschließend werden die Daten an den Mobilfunkanbieter übertragen. Das Video-Ident-Verfahren wird bereits seit Jahren in anderen Bereichen eingesetzt, beispielsweise bei der Eröffnung von Bankkonten über das Internet.

Alternativ können sich Nutzer im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens auch in einer der Filialen der Deutschen Post und bei den dort tätigen Mitarbeitern ausweisen. Auch dieses Verfahren wird bereits seit längerer Zeit zur Identifikation eingesetzt.

Wie meistert man das neue Verfahren?

Als Fachhändler kümmern wir uns, damit es für Sie als Kunde nicht kompliziert wird. Wir haben uns bereits im Vorfeld vorbereitet und sind für die Anforderungen, die die neue Regelung mit sich bringt, bestens gewappnet. In einem IT-System werden die Daten schnell und sicher erfasst – und Sie können schon bald mit der neuen Karte loslegen, ohne sich in Eigenregie mit alternativen Ident-Verfahren beschäftigen zu müssen. Alles, was dazu benötigt wird, ist ein gültiger Personalausweis.

Prepaid lohnt sich weiterhin

Ich finde: Trotz der neuen gesetzlichen Hürde der Registrierung bleibt eine Prepaid-SIM eine attraktive Option für alle, die entweder keinen Vertrag abschließen möchten, oder ihre Kosten vollständig im Griff haben wollen. Auch für Gelegenheitsnutzer ist das Prepaid-Modell weiterhin die bessere Wahl. Darüber hinaus eignen sich Prepaid-Handys hervorragend als Zweitgeräte. Prepaid erfordert keine Schufa-Auskunft und minimiert das Risiko von Kostenfallen.

Was das Prepaid-Modell angeht: Das Produkt selbst wird nicht unattraktiver, nur weil der Prozess umständlicher wird. An der Leistung von Prepaid-Tarifen wie denen von Ortel Mobile (hier im Blog schon beschrieben)  oder Lebara ändert sich ja nichts. Es ändert sich lediglich die Art, wie Sie die Prepaid-Karte zum Leben erwecken können.

Ob Prepaid oder ein Mobilfunkvertrag, wer sich im Tarif-Dschungel verloren fühlt, ist bei uns und bei meinen Händlerkollegen in den aetka-Shops gut aufgehoben. Neben klassischen Fragen rund um Tarif und passendem Smartphone gehört auch eine optimale Einrichtung Ihres Geräts dazu – Schließlich wollen Sie alle nützlichen Funktionen vom neuen Handy kennen, Daten vom alten Gerät dürfen auch nicht verloren gehen und Ihr Smartphone sollte sicher sein. Was hier generell alles zu beachten ist, lesen Sie in diesem Beitrag zum Thema Ersteinrichtung.

Die Medien-Station in Weimar ist gern Ihr Anlaufpunkt für alle Fragen rund um Telekommunikation

In unserem modernen Shop oder bei anderen aetka Händlern helfen wir Ihnen gern weiter

Wir haben ein offenes Ohr für ihre Fragen und Belange und stehen bundesweit mit Rat und Tat zur Seite, wenn eine neue SIM-Karte (oder ein Mobilgerät) her muss. Uns ist wichtig zu wissen, was Sie wünschen und benötigen. Anschließend entscheiden wir gemeinsam über das passende Netz, den passenden Tarif oder das passende Gerät. So beantworten wir natürlich Ihre Fragen zum neuen EU Roaming, was gerade in der Reisezeit viele Fragen aufwirft.

Und weil wir beim Thema SIM-Karte sind: Bei uns können Sie ihre SIM-Karte auch stanzen lassen, damit sie in Ihr Gerät hineinpasst. Und sollte die PIN der SIM-Karte dreimal falsch eingegeben worden sein, können wir ebenfalls helfen. In den Startlöchern steht hier auch ein neues Format, die sog. eSIM – welche bereits im Gerät fest verbaut sein wird. Infos hierzu erhalten Sie im Beitrag zur eSIM.

Haben Sie weitere Fragen? Für all Ihre Fragen rund um das Thema Prepaid, Handytarif und Co. bin ich gern Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen uns online, telefonisch oder natürlich gern in unseren Shops in Weimar und Sömmerda.

 

Daniel Bock

Medien-Station, Weimar

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