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1332x650px aetkaSMART Header Dsktp FAQ

Du hast Fragen zu aetkaSMART oder benötigst Hilfe?

Dein aetka-Fachhändler vor Ort beantwortet Dir gern alle Fragen zu aetkaSMART und berät Dich zu allen Tarifdetails. Nutze unsere aetkaSMART-Händler-Suche um einen exklusiven Partner in Deiner Nähe zu finden. Die wichtigsten Antworten zu häufig gestellten Fragen findest Du auf dieser Seite.

Die Mitnahme der Festnetznummer zu aetkaSMART ist möglich und muss im Rahmen des Abschlusses des aetkaSMART Vertrages mit beauftragt werden.

Ja, eine Rufnummernmitnahme zu und von aetkaSMART ist möglich.

Ja eine Verzögerung ist möglich, z.B. bei abweichenden Daten. Es muss zwingend geprüft werden, dass die Daten bei aetkaSMART und beim abgebenden Netzbetreiber exakt übereinstimmen.

Bei sofortigem Wechsel aus einem laufenden Vertrag zu aetkaSMART ist eine kurzfristige Mitnahme möglich. Bei einem Wechsel zum Vertragsende wird die Rufnummer zum Kündigungstermin vom bisherigen Anbieter zu aetkaSMART übertragen. Die Rufnummer muss vom bisherigen Anbieter freigegeben werden. Dadurch können Verzögerungen entstehen.

Es wird eine SMS mit der Terminbestätigung gesendet. Nach dem Wechsel erfolgt ebenfalls eine Information per SMS.

Bei aetkaSMART entstehen keine Kosten für die Rufnummernmitnahme.

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist kostenfrei.

Der aetkaSMART Vertrag muss gekündigt werden mit dem Wunsch der Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter. Die Mitnahme der Rufnummer erfolgt mit Abschluss des neuen Vertrages und für die Restlaufzeit des aetkaSMART Vertrages wird eine vorübergehende Telefonnumer bereit gestellt.

Eine nachträgliche Rufnummermitnahme ist nur innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende beim Altanbieter möglich und muss entsprechend bei diesem beantragt werden.

Der Vertagsabschluss ist bei autoriserten aetka Fachhändlern deutschlandweit möglich.

Einen Überblick zu den aetkaSMART Tarifen findet man auf der website

Nein, aetkaSMART Tarife können nur im autorisierten Fachhandel deutschlandweit abgeschlossen werden.

Ja eine Rufnummernmitnahmezu aetkaSMART ist möglich.

Es ist möglich Vertragsdaten online einzusehen bzw. über die Mein aetkaSMART App.

Ein Tarifwechsel ist im Zuge der Vertragsverlängerung möglich.

Eine Änderung des Abbuchungstermins ist nicht möglich und findet immer am Ende des monatlichen Vertragszeitraumes für den Vormonat statt.

Änderungen sind online oder in der Mein aetkaSMART App möglich bzw. über die aetkaSMART Kundenhotline: 0177/177 1133

Die Kündigungsbestätigung ist online bzw. in der Mein aetkaSMART App einsehbar. Für weitere Fragen bitte an die aetkaSMART Kundenhotline unter 0177 / 177 1133 wenden.

Eine Drittanbietersperre ist über die aetkaSMART Kundenhotline: 0177/177 1133 möglich.

Ja, die Anklopffunktion wird über diesen GSM-Code eingestellt:


Einschalten der Anklopffunktion: *43#

Deaktivieren der Anklopffunktion: #43#

Statusanzeige: *#42#

Bestätigung der Eingabe des jeweiligen Codes mit der gründen Hörer-Taste.

Die schriftliche Kündigung senden Sie bitte an folgende Adresse:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
aetkaSMART Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

oder per Fax: 0800 55 222 55

Bitte im Kündigungsschreiben sowohl die Rufnummer als auch die Kundennummer des aetkaSMART Vertrages angeben.

Die persönlichen Daten können online oder in der Mein aetkaSMART App bzw. über die Kundenbetreuung 0177 - 177 - 1133 aktualisiert werden.

Vertragsdaten (persönliche Daten, Rechnungen o.Ä.) können online oder in der aetkaSMART App eingesehen werden.

Bei Vertragsabschluss muss der Einzelverbindungsnachweis angegeben werden.

Der Vertrag ist ab 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit um weitere 24 Monate verlängerbar.

Nein, eine aktive Vertragsverlängerung beim autorisierten aetkaSMART Fachhändler ist nicht möglich.

Bei Netzproblemen bitte an die aetkaSMART Kundenhotline unter 0177 / 1133 wenden .

Ein Sonderkündigungsrecht ist im Todesfall möglich.

Um eine neue SIM-Karte zu erhalten, bitte an den aetka Fachhändler wenden.

PIN und PUK sind auf den SIM-Karten Belegen zu finden.

Bitte an die aetkaSMART Kundenhotline 0177/ 1133 wenden.

Die PIN kann in den Handy-Geräteeinstellungen geändert werden.

Sperreung der SIM Karte erfolgt über die aetkaSMART Kundenhotline 0177 / 1133.

Aktuell ist eine eSIM Karte bei aetkaSMART noch nicht möglich.

Die Mailbox muss einmalig aktiviert werden und kann dann jederzeit durch den GSM Code deaktiviert werden.

Ja, die Informations-SMS mit den Konditionen des Roaming-Tarifs wird weiterhin bei Einreise in das jeweilige Land verschickt.

Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht für die Schweiz

Bei der „Fair Use Policy“ (FUP) handelt es sich um Regelungen der Europäischen Kommission zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung von regulierten Roamingdiensten („Regelung der angemessenen Nutzung“). Mit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge in der Union gelten für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Heimatland des Kunden und beim Roaming in der Union die gleichen Tarifbedingungen. Mittels FUP wird ein Regulativ geschaffen, um eine „Ausuferung“ der Nutzung zu vermeiden. Dies gilt sowohl für vorausbezahlte Tarife („Prepaid“) wie auch für „Postpaid“-Tarife. Auf alternative, nicht regulierte Tarife, findet die FUP keine Anwendung.

Durch das Monitoring wird das Fehlen eines vorwiegenden Inlandsaufenthalts des Kunden im Land des Roaming-Anbieters oder das Fehlen einer vorwiegenden Inlandsnutzung inländischer Mobilfunkdienste belegt. Solche objektiven Indikatoren müssen über mindestens vier Monate erstellt werden. Es geht dabei lediglich um die geographische Ortung und die Tatsache, dass Anrufe getätigt werden. Die Beachtung Datenschutzrechtlicher Vorgaben hat dabei oberste Priorität.

Aufschläge bei SMS und Telefonie sind möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaming-Anbieter nachgewiesen wird.Ein Aufschlag bei Datennutzung ist möglich, wenn der Kunde Nachweise über stabile Bindungen oder den gewöhnlichen Aufenthalt verweigert oder eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung durch den Roaming-Anbieter nachgewiesen wird bzw. wenn er Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet.

Obergrenzen bei Überschreitung des Datenvolumens lassen sich nicht allgemein festsetzen.

Der Kunde kann das nach folgender Formel ausrechnen:FUP Roaming-Volumen = 2 x Inländischer Endkundengesamtpreis (= Gesamtpreis des Bündels - andere Dienste z. B. WLAN-Flat, (Securitydienste) – Endgeräte): Wholesalecap (Data)Wholesalecap Data: 9,163€/GB (15. Juni – 31.Dezember 2017); 7,14€/GB (ab 01. Januar 2018); 5,355€/GB (ab 01. Januar2019); 4,165€/GB (ab 01. Januar 2020); 3,57€/GB (ab 01. Januar 2021) und 2,975€/GB (ab 01. Januar 2022).

Länder, die im regulierten EU-Roaming-Tarif der Weltzone 2, 3 und 4 zugeordnet sind, unterliegen nicht der EU-Roaming-Verordnung.Zone 1 (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, Griechenland,Großbritannien, Irland, Italien, La Réunion, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern sowie Guernsey, Jersey, Island, Liechtenstein und Norwegen

Zone 2: Andorra, Isle of Man, Schweiz.

Zone 3: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Grönland, Israel, Kanada, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Puerto Rico, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.Zone 4 (Restliche Welt): Alle anderen Länder, in denen O2 ein Roaming-Abkommen hat. Welche Länder dies aktuell sind, erfahren Sie unter www.o2.de/goto/ausland.de.

Im Falle des Austritts eines Landes aus der EU, wird das jeweilig Land der Weltzone 3 zugeordnet

Im regulierten EU Roaming-Tarif kannst Du Deinen aetkaSMART Inlandstarif für folgende Leistungen nutzen:
Ausgehende Gespräche aus dem EU-Ausland (Weltzone 1) nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands SMS-Versand aus dem EU-Ausland (Weltzone 1) nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands Datennutzung im EU-Ausland (Weltzone 1) Eingehende Gespräche im EU-Ausland (Weltzone 1) sind kostenlos. Die Regulierung gilt nicht für Gespräche von Deutschland ins Ausland

Für abgehende Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland und innerhalb des EU-Auslands sowie für die Datennutzung im EU-Ausland gilt ab dem 22. Mai 2017 die Taktung Deines aetkaSMART Inlandstarifes.

Im regulierten Roaming-Tarif gelten im EU-Ausland dieselben Drosselmechaniken wie in Deinem aetkaSMART Inlandstarif.Kurz vor Verbrauch Deines Inklusiv-Datenvolumens erhälst Du auch im EU-Ausland den Hinweis per SMS, dass Dein Datenvolumen fast verbraucht ist. Anschließend erhälst Du eine SMS mit einem Angebot zum Kauf von zusätzlichem Datenvolumen, das sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland nutzbar ist

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