Frage vom 09.04.2024 (12:00 Uhr)
Welche Rechte haben Mieter in Bezug auf die Auswahl des TV-Anbieters unter der neuen TV-Umlage?
Welche Rechte haben Mieter in Bezug auf die Auswahl des TV-Anbieters unter der neuen TV-Umlage?
09.04.2024 12:32
Antwort durch aetka Profi
Frank Rosenthal
Tel-DIS e.K.
Schönen Guten Tag,
der Wegfall des Nebenkostenprivilegs verschafft Ihnen die Möglichkeit frei Ihren TV-Dienstleister wählen zu können.(Zum Beispiel Magenta TV von der Telekom oder ein beliebiger Kabeldienstleister)
Das heißt, dass der TV-Dienstleister bzw. diese Dienstleistung nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden darf(es sei denn Sie stimmen dem natürlich weiterhin zu) und somit hat Ihr Vermieter nicht mehr das Recht Ihnen einen TV Anbieter „aufzuzwängen“.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Rosenthal
Tel-DIS e.K.
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