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Frage vom 11.09.2026 (15:20 Uhr)
Wie kündige ich meinen Vertrag am einfachsten nach TKG?
Wie kann ich meinen Vertrag nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) am einfachsten kündigen?
14.09.2026 20:39
Antwort durch aetka Profi
Anton Hollaus
Die 3 einfachsten Wege zur Kündigung
- Der Kündigungsbutton (Schnellster Weg):
Jeder Anbieter, bei dem man online Verträge abschließen kann, muss auf seiner Webseite einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen (oft im Fußbereich der Seite oder im Kundenportal unter „Vertrag kündigen“). Sie füllen das Formular aus, klicken auf Absenden und müssen keine zusätzliche E-Mail schreiben oder anrufen. Der Anbieter muss Ihnen den Eingang sofort elektronisch bestätigen. - Per E-Mail (Textform):
Nach § 56 TKG reicht für die Kündigung die einfache Textform. Das bedeutet: Eine formlose E-Mail an den Kundenservice reicht völlig aus. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr nötig. - Automatisch über den neuen Anbieter:
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, können Sie einfach den neuen Anbieter mit der Kündigung und Rufnummernportierung beauftragen. Dieser kündigt dann den alten Vertrag für Sie
Anton Hollaus