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Frage vom 13.09.2019 (11:12 Uhr)

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

13.09.2019 11:24
Antwort durch aetka Profi

aetka

Guten Tag,

 

Grundsätzlich ist zu sagen das
die Gewährleistung jedem Kunden gesetzlich zugesichert ist und eine Garantie
freiwillig vom Händler oder Hersteller zusätzlich angeboten werden kann.

Gewährleistung bedeutet das der Verkäufer dafür einsteht, dass der
verkaufte Artikel frei von Sach,- und Rechtsmängeln ist. Die
Gewährleistungsfristbeträgt bei Neuwaren 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren
per AGB oder einer Vereinbarung auf 12 Monate verkürzt werden. Bemerkt der
Kunde einen Mangel der auch zum Kauf schon vorhanden war, hat der Käufer
Anspruch auf Schadenersatz, ein Kaufrücktrittsrecht, Anspruch auf Minderung des
Kaufpreises und das Recht auf Nacherfüllung. In den ersten sechs Monaten nach
dem Schließen des Kaufvertrages muss der Verkäufer zweifelsfrei beweisen, dass
der Mangel zur Übergabe noch nicht bestand hatte. Da dies sich in den meisten
Fällen als schwierig entpuppt hat der Kunde sehr gute Karten. Wird vom Kunden
nach den sechs Monaten ein Mangel bemerkt, hat sich die Beweislast umgekehrt
und nun muss er dem Verkäufer beweisen das der Mangel bereits bei der Übergabe
vorhanden war.

Garantie ist freiwillig und kann individuell vom Verkäufer oder
Hersteller gegeben werden. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Garantie
und diese läuft unabhängig von der Gewährleistung. Die Garantierechte eines
jeden Kunden sind in der Garantieerklärung niedergeschrieben und können
gegenüber dem Garantiegeber geltend gemacht werden.

 

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aetka


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