WhatsApp ab 16 – Was gilt es zu beachten?

17. Mai 2018 | 13:13 Uhr | Robert Gatnar
WhatsApp ab 16

Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, aktualisieren viele Unternehmen ihre Nutzungsbedingungen. Auch WhatsApp hat entsprechend reagiert und damit einhergehend das Mindestalter zur Nutzung auf 16 Jahre angehoben. Was Betroffene nun beachten müssen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wieso gibt es das Mindestalter?

Die neue Datenschutz Grundverordnung der EU sieht eine kommerzielle Nutzung von Daten erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren vor. Um das Geschäftsmodell weiter voranzutreiben, führt WhatsApp daher ebenfalls eine untere Altersgrenze zur Nutzung der App ein. Da die Verordnung keine genauen Angaben zur Kontrolle der Daten angibt, war für eine lange Zeit unklar in welchem Maße die Daten überprüft werden sollen. Zwischen dem Einschicken einer Ausweiskopie bis zum bloßen Bestätigen des Alters, gab es unzählige Vermutungen, wie WhatsApp das Vorhaben umsetzen will. Nun wurde über ein Update die Abfrage integriert.

Wie erfolgt die Abfrage für Whatsapp ab 16?

WhatsApp informiert seit dem 11.05.2018 über die neuen Datenschutzrichtlinien. Neben der Aufforderung sich diese durchzulesen ist gleichzeitig eine Altersabfrage integriert. „Bestätige, dass du mindestens 16 Jahre alt bist.“,  ist auf dem unteren Bildschirmrand geschrieben. Mittels eines Kippschalters kann dem Punkt zugestimmt oder widersprochen werden. Die Abfrage kann zunächst auch abgebrochen werden. In diesem Fall wird der Nutzer mit der Infotafel jeden Tag aufs Neue konfrontiert. Das Ablehnen oder Ignorieren der Altersabfrage führt ab dem 25. Mai dazu, dass der entsprechende Nutzer die App nicht mehr nutzen kann. In diesem Fall müsste auf alternative Apps wie beispielsweise „Telegram“ oder den Facebook-Messenger zurückgegriffen werden. Denn obwohl WhatsApp ebenfalls zum Mutterkonzern Facebook gehört, wird die Social-Media App nicht auf 16 Jahre begrenzt.

Was geschieht bei Falschangaben?

Grundsätzlich verweist WhatsApp in seinen Nutzungsbedingungen darauf, dass das Erstellen eines Kontos unter falschen Angaben gegen diese verstößt. Auch wenn die Eltern eines Kindes unter 16 Jahren der Nutzung zustimmen, verstößt dies dagegen. WhatsApp behält sich in diesem Fall vor, den Account zu sperren. Soweit zur Theorie. Da die Tiefe der Überprüfung nicht in  der Datenschutz-Grundverordnung angegeben ist, lässt sich jedoch davon ausgehen, dass das Unternehmen nicht überprüfen wird, ob ein Nutzer falsche Angaben getätigt hat. Grundsätzlich wird es lediglich eine Maßnahme sein, um den aktuellen Standards zu entsprechen und rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Trotzdem rate ich ausdrücklich davon ab, Falschangaben zu machen. Ein Wechsel auf eine alternative Kommunikationsapp ist der für den Nutzer rechtlich sicherste Weg.

Für weitere Fragen zu Whatsapp ab 16 sowie rund um Telekommunikation können Sie uns oder einen anderen aetka Fachhändler vor Ort jederzeit kontaktieren. Unseren Shop finden Sie hier:

Weitere Meldungen zu Whatsapp finden Sie hier:

Robert Gatnar

eb24 - einfach mehr service, Dortmund

Kommentare anzeigen

Kommentare schreiben

Schreibe einen Kommentar

Ihr Kommentar wird nach Prüfung veröffentlicht und erscheint unter dem von Ihnen angegebenen Namen. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten zur nachfolgenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Stichwortsuche

Robert Gatnar

eb24 - einfach mehr service, Dortmund

Jetzt Experten finden Auch in Ihrer Nähe gibt es die individuelle und kompetente Beratung vom aetka-Fachhändler rund um Mobilfunk, Festnetz, Internet und Smart Home. (Be)Suchen Sie uns!
Copyright © 2024 aetka AG - Alle Rechte vorbehalten