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Ab dem 01.02.2020 gilt eine Selbstverpflichtung für alle deutschen Mobilfunkanbieter, um das Bezahlen per Handyrechnung von Drittanbieterdiensten noch sicherer zu gestalten. Bei vielen Diensten, die über die Handyrechnung bezahlt werden können, führt dann der Mobilfunkanbieter einen zusätzlichen Bestätigungsschritt vor dem Bezahlen durch. Für bestimmte Dienste ist dieser zusätzliche technische Schritt nicht notwendig, da bereits ein Kundenkonto mit Authentifizierung beispielsweise durch ein Passwort angelegt und bestätigt werden muss. Die Unternehmen, deren Dienste als sog. "Trusted Partner-LogIn" von dem neuen zusätzlichen Bestätigungsschritt ausgenommen sind, sind hier aufgeführt:

Google, Apple, Spotify, Sony Entertainment, Microsoft, MMOGA, Facebook, Social Online Payments (Badoo), Riot Games, Suraway, Blizzard Entertainment, Deezer, Samsung, ASPIEGEL (HUAWEI), RTL Interactive, ProSiebenSat.1, Goodgame Studios (Altigi), Gameforge 4D, My.com, Innogames, Movie Star, Planet, Travian Games TG Payment, Star Stable Entertainment, GamePoint Deutschland, Playa Games, Youzu Games, CipSoft, Sulake Corporations, Tagged DianDian Interactive, King.com, Gameduell

Ab wann gilt für die Rechnung wieder der Mehrwertsteuersatz von 19%?

Gemäß Umsatzsteuergesetz ist für die Berechnung der Mehrwertsteuer bei Telekommunikationsleistungen der Leistungszeitraum deiner Rechnung relevant. Diesen findest du oben rechts auf deiner Rechnung. Sobald dein Leistungszeitraum einen Tag von Januar 2021 umfasst (z.B. Leistungszeitraum von 03.12.2020 – 02.01.2021), gilt für den gesamten Leistungszeitraum dieser Rechnung 19% Mehrwertsteuer.  Analog dazu enthielten Rechnungen aus Juli 2020 auch Anteile aus Juni 2020, die bereits in die temporäre Mehrwertsteuersenkung einbezogen wurden. Dies wurde auf der Rechnung als „Rabatt zur Mwst.-Senkung“ aufgeführt. Damit wurde die Mehrwertsteuersenkung auf 6 Rechnungen angewandt und somit vollständig an Dich weitergegeben. 

Wie wirkt sich die Änderung der Mehrwertsteuer auf 19% auf Ratenkäufe zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 aus?

Für Hardware-Ratenzahlungen richtet sich der Mehrwertsteuersatz für den Gesamtpreis nach dem Zeitpunkt des Versands der Hardware an dich. Für in diesem Zeitraum gekauften Geräte, findet keine Erhöhung der monatlichen Raten nach dem 31.12.2020 statt. 

Bis wann gilt für Hardwarebestellungen noch der Mehrwertsteuersatz von 16%? 

Kaufst du ein Handy, Tablet oder andere Hardware, ist, gemäß Umsatzsteuergesetz, für die Berechnung der Mehrwertsteuer der Versandzeitpunkt der Hardware an dich relevant. Bei Bestellung bis einschließlich 31.12.2020 gilt der Mehrwertsteuersatz von 16% für die gesamte Laufzeit des My Handy Vertrags. Bei späteren Bestellungen wird der Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet. Bitte beachte, dass ein ggf. bestehender Mobilfunkvertrag davon unabhängig ist. 

Warum erhalte ich einen „Rabatt zur MwSt.-Senkung“ ggf. auch noch 2021? 

Dieser Rabatt in deiner Rechnung bezieht sich auf Nutzungen aus dem Leistungszeitraum Juni 2020 bis Dezember 2020, die - technisch bedingt - erst verspätet abgerechnet werden, z. B. Roaming-Gebühren.  

Bei einer Mitnahme der Festnetznummer zu aetkaSMART, füllen Sie bitte folgendes Formular aus aetkaSMART Portierung Festnetznummer. Im Anschluss senden Sie dies an die dort angegebenen Kontaktdaten (per Post oder Fax). 

Du kannst ganz einfach festlegen, welche Kategorien du nutzen möchtest oder nicht (Drittanbietersperre). Dabei kannst du aus folgenden Kategorien auswählen:

Abos

Alle Drittanbieter- und O2 Abo-Dienste
Beispiele: Abos für Klingeltöne, Bilder, Quiz, Videos, …
Achtung: Die Option betrifft alle Abo-Dienste unabhängig von der Kategorie

Information / Unterhaltung

Dienste, die als Community, Presse, Books, Games, Quiz, Voting, Handy-Content, Video, Audio, News und Info kategorisiert sind.
Beispiele: Presse, eBooks, PDF Downloads wie Stiftung Warentest, Bild, …

Tickets / Eintrittskarten

Dienste, die als Ticketing und Couponing kategorisiert sind.
Beispiele: ÖPNV Tickets, Parktickets, …

Spenden

Dienste, die als Charity/Spenden kategorisiert sind.
Beispiele: Red Nose Day, …

Erotik-Inhalte

Dienste, die als Erotik kategorisiert sind.
Beispiele: Video-Dienste, Chat Rooms, Dating, …

App-Stores / Software
Dienste, die als App und Software kategorisiert sind.
Beispiele: Google Play Store, Google App Store, Apple App Store, Apple iTunes, …

Hast du etwas per Handyrechnung gekauft, dann kannst du die Kategorie auf deiner Rechnung oder dem Einzelverbindungsnachweis nachsehen.

Unsere Kunden-Hotline hilft dir hierbei gerne weiter.

Die Drittanbietersperre kannst du natürlich auch selbst einrichten. Log dich einfach auf mein.aetkSMART.de ein und wechsel in den Bereich Service/Drittanbieterdienste.

Die einmalige Wechselgebühr bei aetkaSMART beträgt 24,95 EUR. Wenn Ihr aetkaSMART Vertrag nicht gekündigt wird, läuft dieser mit den bisherigen Konditionen weiter.

Wenn Ihre Rufnummer aus Ihrem laufenden aetkaSMART Vertrag zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden soll, genügt ein Anruf bei unserer Kundenbetreuung unter 0177 - 177 - 1133 (Preis entsprechend Ihres Anrufs in die Netze der Telefonica Deutschland).

In diesem Fall ist eine Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter notwendig.Die Rufnummernmitnahme kann im Zeitraum von 4 Monaten vor Kündigungsdatum und 3 Monate danach beauftragt werden.

Bei Mitnahme Ihrer Rufnummer zu aetkaSMART ist es erforderlich, dass Ihr bisheriger Anbieter informiert wird (Portierungserklärung). Dies funktioniert in den meisten Fällen problemlos telefonisch an der entsprechenden Kunden-Hotline.

1. Schritt: Rufnummer freigeben lassenWenn Sie vor Vertragsende zu aetkaSMART wechseln möchten, informieren Sie zuerst bitte Ihren bisherigen Mobilfunkanbieter darüber, da dieser Ihre Rufnummer freigeben muss. Die Zustimmung Ihres bisherigen Anbieters ist eine Voraussetzung für die sofortige Mitnahme Ihrer Rufnummer zu aetkaSMART.2. Schritt: Rufnummernmitnahme beantragenWährend des Vertragsabschlusses bei Ihrem Händler vor Ort, kann die Rufnummermitnahme ganz einfach kostenlos beantragt werden.Hierzu werden folgende Daten von Ihnen benötigt: Bisheriger Mobilfunkanbieter, Rufnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum.

Bitte beachten Sie: Die Rufnummernmitnahme ist nur erfolgreich, wenn diese Daten mit den Angaben bei Ihrem bisherigen Anbieter übereinstimmen.

3. Schritt: Terminbestätigung für die RufnummernmitnahmeSobald der bisherige Anbieter den Termin zur Rufnummernmitnahme bestätigt hat, informieren wir Sie per SMS und E-Mail.4. Schritt: Bestätigung bei erfolgreicher RufnummernmitnahmeWir übertragen Ihre bisherige Rufnummer zum Wechseltermin und ersetzen damit die vorläufige Rufnummer, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Bei erfolgreichem Wechsel ihrer bisherigen Rufnummer zu aetkaSMART, informieren wir sie per SMS und E-Mail.

Länder, die im regulierten EU-Roaming-Tarif der Weltzone 2, 3 und 4 zugeordnet sind, unterliegen nicht der EU-Roaming-Verordnung.Zone 1 (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, Griechenland,Großbritannien, Irland, Italien, La Réunion, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern sowie Guernsey, Jersey, Island, Liechtenstein und Norwegen

Zone 2: Andorra, Isle of Man, Schweiz.

Zone 3: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Grönland, Israel, Kanada, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Puerto Rico, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.Zone 4 (Restliche Welt): Alle anderen Länder, in denen O2 ein Roaming-Abkommen hat. Welche Länder dies aktuell sind, erfahren Sie unter www.o2.de/goto/ausland. 

Im Falle des Austritts eines Landes aus der EU, wird das jeweilig Land der Weltzone 3 zugeordnet.