Jetzt hast Du die Wahl: Das Wichtigste zur neuen Regelung der Kabel-TV-Gebühren

13. Februar 2024 | 12:12 Uhr | Falko Püschel

Du wohnst zur Miete und zahlst über Deine Nebenkosten auch Gebühren für einen Kabelanschluss? Dann betrifft Dich eine bevorstehende Gesetzesänderung. Sie hat die etwas sperrige Bezeichnung „Abschaffung des Nebenkostenprivilegs“. Das solltest Du darüber wissen.

Worum geht es?

Die Gebühren für den Anschluss ans Kabelfernsehen in einem Mehrfamilienhaus wurden bisher oft über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mietparteien umgelegt. Ab Juli 2024 gilt dieses sogenannte Nebenkostenprivileg nicht mehr für den Kabelanschluss. Mieter können spätestens ab 1. Juli 2024 ihren eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter schließen.

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Was bedeutet „Nebenkostenprivileg“?

Hausverwaltungen oder Vermieter haben für Mietwohnungen oft Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen, damit es in den Wohnungen einen Kabelanschluss gibt. Die Gebühren dafür zahlen die Mieter über die Nebenkostenabrechnung. Die Hausverwaltung leitet das Geld an den Kabelnetzbetreiber weiter. Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes wurde das Nebenkostenprivileg für das Kabelfernsehen abgeschafft. Die Gebühren für einen Kabelanschluss dürfen vom Vermieter nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Das Gesetz trat bereits zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Bis Ende Juni 2024 läuft aber noch eine Übergangsfrist. Spätestens ab 1. Juli 2024 kannst Du als Mieter selbst entscheiden, über welchen Anbieter Du das Fernsehprogramm empfangen willst.

Wie findest Du heraus, ob Du von der Änderung betroffen bist?

Wenn Du eine Wohnung mietest, kannst Du in Deinem Mietvertrag oder in der letzten Nebenkostenabrechnung nachsehen, ob Du darüber Gebühren für den Kabelanschluss zahlst. Dann ist in der Betriebskosten-Abrechnung eine Position mit einer Bezeichnung wie „Breitband-Kabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ aufgelistet. Außerdem sollte Dich Dein Vermieter informieren, falls der bisherige Sammelvertrag gekündigt wird.

Was kannst Du tun, wenn Du von der Änderung betroffen bist?

Wenn o.g. für Dich zutrifft und Du weiterhin Kabelfernsehen empfangen willst, brauchst Du spätestens ab 1. Juli 2024 einen eigenen Vertrag mit einem Kabelfernseh-Anbieter. Du kannst auch Fernsehprogramme und Streaming-Dienste über das Internet empfangen. Alternativ frage bei Deinem Vermieter an, ob Du zusammen mit Deinen Nachbarn den oft günstigeren Mehrnutzungsvertrag übernehmen kannst. Die Kostenübernahme klärst Du in Deiner individuellen Vereinbarung mit Deinem Vermieter oder dem Kabelnetzbetreiber.

Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?

Die Technik für die Übertragung von Fernsehprogrammen hat sich weiterentwickelt. Sie ist heute digital. Fernsehen kann auch über Antenne (DVB-T), über Satellit oder über das Internet (IPTV) empfangen werden. Für Internetfernsehen brauchst Du einen Breitband-Internetanschluss, damit die Videos nicht „ruckeln“ oder mit Verzögerung übertragen werden.

Wie gehst Du jetzt am besten vor?

  • • Informiere Dich, ob Du vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen bist.
    • Wenn ja, überlege, ob Du künftig beim Kabelanschluss bleiben oder ob Du Fernsehen über das Internet empfangen willst.
    • Dafür gibt es viele TV-Pakete inklusive der Streaming-Dienste. Es kann sich auch lohnen, den Internet-Anschluss in Kombination mit einem TV-Tarif zu buchen. Hol Dir am besten Rat bei uns bzw. beim Telekommunikations-Fachhändler in deiner Nähe.

 

Wenn Du zukünftig kein Kabel-TV empfangen möchtest, brauchst Du nichts zu tun. Du kannst aber dennoch die Preise für den Fernsehempfang via Kabel oder Internet vergleichen. Vielleicht bekommst Du für einen gleichen oder ähnlichen Betrag mehr Auswahl.

Tipp: Informiere Dich in Ruhe und ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten des Fernseh-Empfangs. Lass Dich nicht überrumpeln, wenn jemand an der Haustür klingelt und Dich zu einem schnellen Vertragsabschluss für Kabelfernsehen überreden will.

 

Wer hilft Dir dabei?

Lass Dich von uns bzw. Deinem örtlichen Telekommunikations-Fachhändler beraten. Dieser hat einen hervorragenden Überblick über die verschiedenen Anbieter und Tarife – sowohl für den Internet-Anschluss als auch für den TV-Empfang. Finde heraus, wie viel Du aktuell für Dein TV-Programm bezahlst. Wir aetka-Fachhändler helfen Dir, zu vergleichen, welche verschiedenen TV-Pakete inklusive Streaming-Angebote es gibt.

Warum kann sich ein Wechsel lohnen?

Die Auswahl an Sendern, Streaming-Diensten und Sportübertragungen ist riesig. Nutze die Chance und lass Dir Dein eigenes Unterhaltungspaket zusammenstellen.

Falko Püschel

Diana Rehn & Falko Püschel GbR

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